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Es wird konkreter: Zensus 2021 soll auf 2022 verschoben werden

08.07.2020 | Branchenthemen

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) unternimmt konkrete Schritte, um den für das nächste Jahr geplanten Zensus 2021 um ein Jahr zu verschieben. Bereits in diesem Sommer soll ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden, um die Änderungen am Zensusgesetz bis zum Jahresende rechtswirksam umzusetzen. Ursprünglich galt der Stichtag 16. Mai 2021, zu dem alle relevanten Daten hätten vorliegen müssen.

Das BMI hat den Verband der Immobilienverwalter Deutschlands (VDIV) über diesen Vorstoß Anfang Juli informiert. Zuvor hatte der VDIV mit Verweis auf die Corona-Pandemie wiederholt darauf hingewiesen, dass Immobilienverwaltungen und Eigentümer die erforderlichen Vorbereitungen für einen Zensus 2021 in diesem Jahr schwerlich leisten können. Ergänzend kommt hinzu, dass derzeit nur wenige Eigentümerversammlungen stattfinden können. Diese wären aber Voraussetzung für eine Beschlussfassung der Gemeinschaften zum Zensus.

„Mit dieser Initiative des BMI scheint die mehrmonatige Phase der Ungewissheit vorüber. Nach den ersten Ankündigungen im März verdichten sich die Anzeichen, dass die Daten für den nächsten Zensus erst im Jahr 2022 erhoben werden müssen. Das dürfte bei Eigentümern und Hausverwaltungen für große Erleichterung sorgen“, kommentiert Steffen Unger, Consulting-Experte im haussoft-Team, die Ankündigung des BMI.

Der Zensus wird seit 2011 EU-Vorgaben folgend alle zehn Jahre erhoben. Was alles erhoben wird, regelt das Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021 (ZensG 2021). Die Erhebungskriterien für die Gebäude- und Wohnungszählung sind diesmal deutlich umfangreicher als noch vor zehn Jahren und sind in § 10 des ZensG 2021 festgelegt. Während Auskünfte über das Vorhandensein von Bad und WC diesmal entfallen, werden z. B. Wohnungsgröße und Alter des Gebäudes abgefragt. Ebenso werden im bevorstehenden Zensus Daten zur Nettokaltmiete und zum Wohnungsleerstand erhoben.

Bei der Heizungsart müssen nun zusätzlich Informationen zum verwendeten Energieträger gegeben werden. Gerade dieser Punkt wurde bei den Anhörungen innerhalb des Gesetzesverfahrens von den Immobilienverwaltern heftig kritisiert.​

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