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Gesetz zum Aufbau von Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität in Gebäuden (GEIG) verabschiedet

03.04.2020 | Branchenthemen

Das Bundeskabinett hat Anfang März das Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz – GEIG) beschlossen. Nun kann der Gesetzentwurf im Bundestag beraten und verabschiedet werden. Mit dem Gesetz werden EU-Vorgaben zum Aufbau von Ladeinfrastruktur umgesetzt.

Welche Regelungen enthält das GEIG?

Werden Wohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen gebaut oder umfassend renoviert, müssen künftig alle Stellplätze mit Schutzrohren für Elektrokabel ausgestattet werden. Bei Nicht-Wohngebäuden muss mindestens jeder fünfte Stellplatz ausgerüstet und mindestens ein Ladepunkt errichtet werden. Ab 2025 muss jedes nicht zum Wohnen genutzte Gebäude mit mehr als zwanzig Stellplätzen mit mindestens einem Ladepunkt ausgestattet werden. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.

Ausnahmen werden für Gebäude gemacht, die sich im Eigentum von klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU) befinden oder von ihnen genutzt werden. Ebenso sind Ausnahmen für Bestandsgebäude vorgesehen, wenn die Kosten für die Lade- und Leitungsinfrastruktur sieben Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung überschreiten.

„Das sind prinzipiell Schritte in die richtige Richtung“, kommentiert Martin Kaßler, Geschäftsführer des Verbandes der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland), den Gesetzentwurf. „Wichtig ist jedoch, dass diese Maßnahmen Hand in Hand gehen mit den notwendigen städteplanerischen Überlegungen.“ Voraussetzung für den Umstieg der Verbraucher seien nicht nur genügend Ladestationen sondern auch ausreichende Leitungskapazitäten. „Hier besteht dringend Handlungsbedarf“, so Kaßler. „Das Versorgungsnetz darf nicht hinter der Ladeinfrastruktur hinterherhinken.“

Auch der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmer hat sich zu dem Gesetz positioniert. So merkt der GdW z. B. an, dass zukünftige Mobilität nicht aus Wohnraumvermietung finanziert werden kann. Notwendig sei eine Refinanzierung aus der Ladeinfrastruktur  und dem Verkauf von Ladestrom, also aus der Mobilität selbst.

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