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Besonderheiten bei Vertragsbuchungen - Soll storno und Haben storno

In der haussoft Anwendung verstehen wir unter „Vertragsbuchung“ jede Buchung, bei der eine Vertragseinheit angesprochen wird. Dabei ist es zunächst unerheblich, ob es sich um einen Mietvertrag oder ein Sondereigentum handelt.

Um die korrekte und konsistente Auswertung des Buchungsverlaufes zu gewährleisten, sollten Sie bestimmte Zusammenhänge kennen und berücksichtigen.

Soll und Haben / Soll* und Haben*

Im Wesentlichen werden die Buchungsbegriffe „Soll“ und „Haben“ in haussoft nach dem Prinzip benutzt, das in der Finanzbuchhaltung gilt.

Das Soll/Haben Kennzeichen einer Buchung bestimmt die Position des Kontos im Buchungssatz. Das Gegenkonto füllt automatisch die Gegenposition.

In diesem Beispiel wird das Konto 805000 im Soll bebucht, der Buchungssatz lautet „805000 an 274000“

Setzen Sie stattdessen ein H-Kennzeichen, würde dies den Buchungssatz „spiegeln“. Das Konto 805000 würde im Haben bebucht und der Buchungssatz lautete: „274000 an 805000“

 

Bei Vertragsbuchungen gibt es jedoch eine Abweichung von diesem Prinzip, die man auch als Erweiterung dieses Prinzips auffassen könnte, denn zu den regulären Soll/Haben Kennzeichen kommen die Soll*/Haben* („Storno“) Kennzeichen hinzu.

Wichtigste Grundprämisse: Das Stornokennzeichen * wird nur bei Vertragsbuchungen verwendet!

Bei Vertragsbuchungen stellt das Sollkennzeichen „S“ das Forderungsmanagement dar.

Als Eselsbrücke kann die Vorstellung dienen: „Mieter oder Eigentümer SOLL zahlen“.

Dass jeden Monat eine neue Forderung entsteht, die die Vertragspartner zahlen SOLLen, ist die Regel. Eine Rückforderung oder Verringerung der Forderung ist die Ausnahme. Sie entsteht zum Beispiel durch Guthaben in der Abrechnung oder durch Minderungsansprüche des Mieters.

Nimmt die Forderung gegenüber dem Mieter oder Eigentümer also durch Minderung ab oder entsteht eine Rückforderung, so entspräche dies einem Soll – (minus).

Das Stornokennzeichen * steht für dieses Minus 

Mit dem Habenkennzeichen „H“ werden wiederum Zahlungsflüsse von und auf Vertragskonten dargestellt. Hier gilt zusätzlich, dass an dieser Art Buchung IMMER ein Bankkonto der Gruppe KON oder GLD beteiligt sein muss.

Jeden Monat „will man das Geld von Mieter oder Eigentümer HABEN“. Dass diese Erwartung erfüllt wird, ist die Regel. Dass Auszahlungen an die Mieter oder Eigentümer fließen, ist die Ausnahme. Dieser Zahlungsabfluss, bzw. als Eselsbrücke gedacht - dass die Vermieter oder die Wohnungseigentümergemeinschaft weniger HABEN, stellt ebenfalls ein Minus dar und auch hier steht das Stornokennzeichen * für dieses Minus 

Eine Seite für den Überblick zum Ausdrucken oder Abspeichern finden Sie unten angehängt.

Bei den Buchungsarten M und W ist folgender zwingender Zusammenhang zu beachten:

Verträge können auch mit anderen Buchungsarten angesprochen werden, ebenso das Bankkonto, welches auch mit anderen Buchungsarten und gegen andere Konten bebucht werden kann.

Mieter- und Eigentümerbuchungen sind jedoch zwingend mit einem Vertrag als Konto und der Kontengruppe KON oder GLD als Gegenkonto zu erfassen!

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