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Fehlende Positionen in den Aufwendungen nach §35a EStG

Fehlen Kosten in dem Ausdruck der Aufwendungen nach §35a EstG, obwohl diese korrekt verbucht wurden, liegt dies häufig daran, dass das bebuchte Sachkonto zwar in der Abrechnung verarbeitet wird, in den Ausgabeeinstellungen für die Aufwendungen nach §35a EStG jedoch noch die Aufnahme dieses Sachkontos ergänzt werden muss. Daher müssen auch die Ausgabeeinstellungen passend zur Abrechnung gepflegt werden.

Um die erforderliche Aufnahme des Sachkontos vorzunehmen, öffnen Sie den Menüpunkt [VERARBEITEN/AUSWERTEN] --> [Nebenkosten- und Hausgeld-Abrechnung] --> [Haushaltsnahe Dienstleistungen (35a EStG)…].

Nun kann entweder eine bestehende Ausgabeeinstellung bearbeitet bzw. kopiert oder eine neue erstellt werden. Der Aufbau der Ausgabeeinstellungen orientiert sich an der bereits bekannten Abrechnungsstruktur und kann in der gewohnten Vorgehensweise angepasst werden. Durch das Neuanlage-Symbol (weißes Blatt) können neue Gruppen hinzugefügt und hierunter weitere Konten aufgenommen werden. In der Ausgabeeinstellung fehlende Konten, welche jedoch in der Abrechnung verarbeitet werden, können nun ergänzt werden.

Beachten Sie auch, dass die gewählten Verteiler in der Ausgabeeinstellung identisch zu den Verteilern in der Abrechnungsschablone sein müssen. Auch dies ist ein häufiger Grund für den fehlenden Ausweis einzelner Positionen.

Die erstellten Druckeinstellungen können Sie dann in der Druckverarbeitung Ihrer Abrechnung nach aktivieren der Einstellung "haushaltsnahe Dienstleistungen drucken" in der Auswahl finden und für den Druck der Abrechnung auswählen.

Wollen Sie stattdessen den Ausdruck der Aufwendungen nach §35a EStG als Einzelschreiben erzeugen, finden Sie eine entsprechende Anleitung in unserem folgenden Forumsbeitrag Ausdruck der Aufwendungen nach §35a EStG als Einzelschreiben - haussoft | forum