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Fehlende Positionen in den Aufwendungen nach §35a EStG

Fehlen Kosten in dem Ausdruck der Aufwendungen nach §35a EstG, obwohl diese korrekt verbucht wurden, liegt dies häufig daran, dass das bebuchte Sachkonto zwar in der Abrechnung verarbeitet wird, in den Ausgabeeinstellungen für die Aufwendungen nach §35a EStG jedoch noch die Aufnahme dieses Sachkontos ergänzt werden muss. Daher müssen auch die Ausgabeeinstellungen passend zur Abrechnung gepflegt werden.

Um die erforderliche Aufnahme des Sachkontos vorzunehmen, öffnen Sie den Menüpunkt [VERARBEITEN/AUSWERTEN] --> [Nebenkosten- und Hausgeld-Abrechnung] --> [Haushaltsnahe Dienstleistungen (35a EStG)…].

Nun kann entweder eine bestehende Ausgabeeinstellung bearbeitet bzw. kopiert oder eine neue erstellt werden. Der Aufbau der Ausgabeeinstellungen orientiert sich an der bereits bekannten Abrechnungsstruktur und kann in der gewohnten Vorgehensweise angepasst werden. Durch das Neuanlage-Symbol (weißes Blatt) können neue Gruppen hinzugefügt und hierunter weitere Konten aufgenommen werden. In der Ausgabeeinstellung fehlende Konten, welche jedoch in der Abrechnung verarbeitet werden, können nun ergänzt werden.

Beachten Sie auch, dass die gewählten Verteiler in der Ausgabeeinstellung identisch zu den Verteilern in der Abrechnungsschablone sein müssen. Auch dies ist ein häufiger Grund für den fehlenden Ausweis einzelner Positionen.

Die erstellten Druckeinstellungen können Sie dann in der Druckverarbeitung Ihrer Abrechnung nach aktivieren der Einstellung "haushaltsnahe Dienstleistungen drucken" in der Auswahl finden und für den Druck der Abrechnung auswählen.

 

Wichtig ist zu beachten, dass die Zeitraumzuordnung für die Abrechnung der Kosten sich hier nicht auswirkt.
35a EStG Abs. (5) legt fest: „Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerermäßigungen nach den Absätzen 2 und 3 ist, dass der Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist.
Hieraus leitet die Rechtsprechung im allgemeinen das sogenannte Abflussprinzip ab, nach dem die Kosten stets in Höhe der Zahlung im Jahr der Zahlung abziehbar sind. Daher wird eine eventuelle Zeitraumzuordnung in haussoft nicht auf die Haushaltsnahen Leistungen angewendet. Buchungen, die mit einer Zeitraumzuordnung versehen wurden, werden daher unter Umständen ebenfalls nicht auf dem Ausdruck ausgewiesen.

Wollen Sie stattdessen den Ausdruck der Aufwendungen nach §35a EStG als Einzelschreiben erzeugen, finden Sie eine entsprechende Anleitung in unserem folgenden Forumsbeitrag Ausdruck der Aufwendungen nach §35a EStG als Einzelschreiben - haussoft | forum

Hallo,

 

ich habe alle Buchungen für die Aufwendungen erfasst, wenn ich aber nun die Variante 1 des Ausrucks wähle, bekomme ich die Zahlen und Aufteilungen angezeigt, aber nicht fie Leistungen.

Im Editor kann ich es leider nicht abändern, da ich nicht weiß, was ich hier eintragen soll

Hochgeladene Dateien:

Das im Ausdruck dargestellte Feld "Leistung" ergibt sich aus dem Feld „zus. Information“
der jeweiligen Buchung, in der die Leistungen nach §35a EStG für die einzelnen
Buchung erfasst wurden. Soll eine "Leistung" ausgewiesen werden, muss der dort
gewünschte Text im Feld  "zus. Informationen" der einzelnen Buchungen erfasst werden.
Um die Texte nachträglich erfassen zu können, können die §35a EStG Leistungen
in den einzelnen Buchungen wie folgt bearbeitet werden:

  1. Suchen Sie die gewünschte Buchung in der Baumansicht
  2. Öffnen Sie den Bearbeitungsmodus der "§35a EStG Leistungen"
  3. Erfassen Sie die abzubildende Leistung im Feld "zus. Informationen"
  4. Speichern Sie die Änderung

Wurden Texte nachträglich erfasst, muss eine Neuberechnung der Abrechnung
erfolgen, damit die Texte im Ausdruck ersichtlich werden.