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Mieteinnahmen in der WEG-Abrechnung kostenmindernd berücksichtigen

Gibt es in einer Wohnungseigentümergemeinschaft Mieteinnahmen, beispielsweise aus vermieteten Gemeinschaftseigentum, die kostenmindernd in der Jahreseinzelabrechnung berücksichtigt werden sollen, empfehlen wir folgendes Vorgehen:

Bei der Einrichtung und der Verbuchung der Mieteingänge bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten, die auch bei der Erstellung der WEG-Abrechnung verschiedene Vorgehensweisen erfordern:

(1)
Die vermieteten Gemeinschaftseigentumsverträge wurden nicht als Vertragseinheiten in der WEG angelegt. In diesem Fall bucht man die Mieteinnahme direkt auf ein Sachkonto
Mieteinnahme Gemeinschaftseigentum [EIN] gegen Bank [GLD] im Haben
Hinweis: In dieser Variante kann kein Forderungsmanagement (Gegenüberstellung der Forderungen und Zahlungen) inklusive Nutzung der Mahnfunktionalität für die vermieteten Einheiten erfolgen. Zur Prüfung der Mietzahlungen ist es erforderlich manuell die Zahlungsbuchungen auf dem Sachkonto beispielsweise mittels Kontoblatt prüfen.

Vorgehensweise bei der Erstellung der Abrechnung:

In der Abrechnungsschablone wird zunächst eine Einnahmegruppe für die Gesamt- und Einzelabrechnung benötigt.

In dieser Gruppe wird eine Position im Modus Kontobuchungen mit Zuordnung des Sachkontos, auf welches die Mieteinnahme verbucht wurde, erstellt.

In der Abrechnung wird diese Position sowohl in der Gesamt- als auch der Einzelabrechnung ausgewiesen.

(2)
Die vermieteten Gemeinschaftseigentumsverträge wurden als Vertragseinheiten in der WEG angelegt. In dieser Konstellation werden für die Verträge basierend auf den Vertragskostenarten Mietsollstellungen durchgeführt. Die Mietzahlungen werden auf den Vertrag gebucht
Mieter gegen Bank [GLD] im Haben
und gleichen dort die Sollstellung aus. Hier ist es natürlich möglich, für die Mietverträge ein Forderungsmanagement, inklusive Nutzung der Mahnfunktionalität zu nutzen.

Vorgehensweise bei der Erstellung der Abrechnung:

Zunächst sollte man mit Hilfe einer Unterkonten-Soll-Haben-Liste die im Abrechnungszeitraum eingegangenen Mietbeträge ermitteln.

Der hier ermittelte Summenbetrag wird nun gegen Vortrag auf das Sachkonto Mieteinnahme Gemeinschaftseigentum verbucht.

In der Abrechnungsschablone erstellt man eine Einnahmegruppe nur für die Einzelabrechnung.

Hinweis: Die auf die Vertragseinheiten verbuchten Mieteinnahmen sind immer bereits in der Gesamtabrechnung enthalten und werden dann innerhalb der Abrechnung unter der Position sonstige Zahlungen der Wohnungseigentümer ausgewiesen.

In dieser Gruppe wird eine Position im Modus Kontobuchungen mit Zuordnung des Sachkontos, auf welches die Mieteinnahme verbucht wurde, erstellt.