Ratenzahlungsvereinbarung erfassen und buchen
Zitat von Alexandra Sterzik (GFAD) am 14. April 2023, 15:46 UhrWenn Mieter mit ihren Zahlungen in Rückstand geraten, werden oft Vereinbarungen getroffen, diese Rückstände ratenweise zu begleichen.
Dabei muss jedoch bedacht werden, wie diese Vereinbarung sich z.B. auf die Verrechnung von Betriebskostenvorauszahlungen in der Abrechnung auswirkt, wie sie in diversen Auswertungen ausgewiesen und wie sie evtl. an eine Finanzbuchhaltung übermittelt wird.
Sie finden hier ein Dokument zum Download, dass beispielhaft die Umsetzung einer Ratenzahlungsvereinbarung in haussoft Schritt für Schritt zeigt.
Wenn Mieter mit ihren Zahlungen in Rückstand geraten, werden oft Vereinbarungen getroffen, diese Rückstände ratenweise zu begleichen.
Dabei muss jedoch bedacht werden, wie diese Vereinbarung sich z.B. auf die Verrechnung von Betriebskostenvorauszahlungen in der Abrechnung auswirkt, wie sie in diversen Auswertungen ausgewiesen und wie sie evtl. an eine Finanzbuchhaltung übermittelt wird.
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