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Standardsteuerschlüssel einstellen

Standardsteuerschlüssel einstellen

Um das Erfassen elektronischer Rechnungen zu erleichtern, wurde die Verwaltung der Steuerschlüssel optimiert.

Um verschiedene Anforderungen an die Erfassung der Steuersätze erfüllen zu können, weil diese zum Beispiel unterschiedliche Besteuerungsgrundlagen haben, mit unterschiedlichen Buchungsschlüsseln an eine Finanzbuchhaltung übergeben werden müssen oder aus anderen Gründen, können Sie im Katalog „Mehrwertsteuersätze“ weitere individuelle Schlüssel anlegen.

Das Definieren eines Standardschlüssels ist für die Nutzung in haussoft nicht notwendig, aber in folgendem Fall empfohlen:

In Belegen mit elektronischen Rechnungsdaten müssen die Steuersätze vom Rechnungssteller zwingend angegeben werden. Da es sich bei Eingangsrechnung und -gutschriften um eine Vorsteuer handelt, werden von haussoft alle Schlüssel mit dem Kennzeichen „Brutto (B)“ nach den dort jeweils passenden Steuersätzen durchsucht.

Für eine Rechnung mit üblichen 19% Vorsteuer wären im folgenden Beispiel also mehrere Schlüssel denkbar:

Ohne definierten Standardsteuerschlüssel wird automatisch der kleinste Steuerschlüssel verwendet, in diesem Beispiel der Schlüssel mit der Nr. 09.

Bei vielen Kunden ist der Schlüssel 19 der kleinste Schlüssel mit der Kombination

Steuersatz 19% und Kennzeichen Brutto (B)

und wird problemlos richtig verwendet. 

 

Haben Sie aber weitere Schlüssel erfasst, so können Sie definieren, welcher davon verwendet, bzw. vorgeschlagen werden soll. 

Eine manuelle Umstellung ist natürlich weiterhin möglich.

Um einen Standard festzulegen, bearbeiten Sie nicht direkt den jeweiligen Steuerschlüssel, sondern die Übersicht, indem Sie die Überschrift markieren und dort den Editier-Button betätigen:

Anschließend können Sie die Checkboxen anklicken.

Für jede Kombination aus (Steuersatz und Kennzeichen) kann jeweils ein Standard festgelegt werden: