Übernahme der Mieter oder Eigentümer Bankverbindung aus eingelesenen Umsätzen
Zitat von Sebastian Gerullis (GFAD) am 6. April 2023, 16:22 UhrUm Mieteingänge oder Zahlungen von Hausgeldern ohne das Anlegen von Regeln automatisch buchen zu können, ist die Erfassung der Bankverbindung von Mieter oder Eigentümer notwendig.
Auf folgendem Wege können Sie dies während des manuellen Buchungsprozesses ausführen, um ab dem folgenden Monat entsprechend weniger Aufwand zu haben:
Schritt 1
Wählen der Mietgutschrift in den elektronischen Kontoauszügen mit rechter Maustaste, neue Zuordnungsregel hinzufügen:
Schritt 2
Dies ist ein Hilfsschritt, da die IBAN nur aus der Zuordnungsregel in den Zwischenspeicher übernommen werden kann, allerdings wird keine Regel angelegt.
Tastenkombination strg+c kann ebenfalls angewendet werden
Schritt 3
Anlegen der Zuordnungsregel abbrechen und Umsatz zum manuellen Buchen öffnen.
Haus und Vertrag wählen
Vertragskonto zur Bearbeitung öffnen
Schritt 4
Im Vertrag zunächst die Person des Kontoinhabers öffnen
Und dort die Bankverbindung hinzufügen.
Als Tipp:
Klicken Sie nicht in die Maske, sondern lösen Sie direkt strg+v aus.
Wenn wie hier dargestellt das „DE“ blau unterlegt ist, können Sie die gesamte IBAN aus dem Zwischenspeicher einfügen:
Schritt 5
Haben Sie die IBAN in der Person gespeichert, schließen Sie diese Maske und verknüpfen Sie die eben angelegte IBAN der Person mit der Vertragseinheit:
Wenn Sie die Maske zur Bearbeitung der Vertragseinheit wieder schließen, gelangen sie zurück in Ihre Buchungsmaske und können die Buchung speichern.
Im nächsten Monat kann der Zahlungseingang des Mieters nun automatisch verbucht werden, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen:
- Von einer AuftraggeberIBAN wird nur eine Vertragseinheit bezahlt. Zahlen Mieter/Eigentümer für mehrere Vertragseinheiten, muss eine Zuordnungsregel angelegt werden.
- Der Zahlungsbetrag stimmt mit dem offenen Saldo der Vertragseinheit überein. Anderenfalls muss manuell gebucht werden, da Sie über die Verteilung des abweichenden Zahlungsbetrages in den Unterkonten entscheiden müssen.
Um Mieteingänge oder Zahlungen von Hausgeldern ohne das Anlegen von Regeln automatisch buchen zu können, ist die Erfassung der Bankverbindung von Mieter oder Eigentümer notwendig.
Auf folgendem Wege können Sie dies während des manuellen Buchungsprozesses ausführen, um ab dem folgenden Monat entsprechend weniger Aufwand zu haben:
Schritt 1
Wählen der Mietgutschrift in den elektronischen Kontoauszügen mit rechter Maustaste, neue Zuordnungsregel hinzufügen:
Schritt 2
Dies ist ein Hilfsschritt, da die IBAN nur aus der Zuordnungsregel in den Zwischenspeicher übernommen werden kann, allerdings wird keine Regel angelegt.
Tastenkombination strg+c kann ebenfalls angewendet werden
Schritt 3
Anlegen der Zuordnungsregel abbrechen und Umsatz zum manuellen Buchen öffnen.
Haus und Vertrag wählen
Vertragskonto zur Bearbeitung öffnen
Schritt 4
Im Vertrag zunächst die Person des Kontoinhabers öffnen
Und dort die Bankverbindung hinzufügen.
Als Tipp:
Klicken Sie nicht in die Maske, sondern lösen Sie direkt strg+v aus.
Wenn wie hier dargestellt das „DE“ blau unterlegt ist, können Sie die gesamte IBAN aus dem Zwischenspeicher einfügen:
Schritt 5
Haben Sie die IBAN in der Person gespeichert, schließen Sie diese Maske und verknüpfen Sie die eben angelegte IBAN der Person mit der Vertragseinheit:
Wenn Sie die Maske zur Bearbeitung der Vertragseinheit wieder schließen, gelangen sie zurück in Ihre Buchungsmaske und können die Buchung speichern.
Im nächsten Monat kann der Zahlungseingang des Mieters nun automatisch verbucht werden, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen:
- Von einer AuftraggeberIBAN wird nur eine Vertragseinheit bezahlt. Zahlen Mieter/Eigentümer für mehrere Vertragseinheiten, muss eine Zuordnungsregel angelegt werden.
- Der Zahlungsbetrag stimmt mit dem offenen Saldo der Vertragseinheit überein. Anderenfalls muss manuell gebucht werden, da Sie über die Verteilung des abweichenden Zahlungsbetrages in den Unterkonten entscheiden müssen.
Zitat von Guido Arnold (Hausverwaltung Guido Arnold) am 26. Mai 2023, 11:13 UhrDiese Frage habe ich auch gehabt. Sie ist mit diesem Beitrag beantwortet.
Allerdings finde ich das schon sehr aufwendig. Beim Buchen eingelesener Kontoauszüge will ich ja schnellstmöglich alles "wegbuchen". Da bei jeder Buchung den oben beschriebenen Weg zu gehen, hält auf. Okay: man macht es nur einmal und dann, wenn man feststellt, dass der Mieter eine neue Bankverbindung hat.
Könnte man nicht doch eine Regel erstellen und dann - wenn Zeit und Muße es erlauben - zu einem späteren Zeitpunkt die Kontodaten aus den Regeln nach und nach in die Mieterstammdaten übertragen?
Diese Frage habe ich auch gehabt. Sie ist mit diesem Beitrag beantwortet.
Allerdings finde ich das schon sehr aufwendig. Beim Buchen eingelesener Kontoauszüge will ich ja schnellstmöglich alles "wegbuchen". Da bei jeder Buchung den oben beschriebenen Weg zu gehen, hält auf. Okay: man macht es nur einmal und dann, wenn man feststellt, dass der Mieter eine neue Bankverbindung hat.
Könnte man nicht doch eine Regel erstellen und dann - wenn Zeit und Muße es erlauben - zu einem späteren Zeitpunkt die Kontodaten aus den Regeln nach und nach in die Mieterstammdaten übertragen?
Zitat von Alexandra Sterzik (GFAD) am 1. Juni 2023, 11:35 UhrDas würde selbstverständlich auch funktionieren. Sofern man die Zuordnungsregel angelegt hat, wird diese in der Vertragseinheit als zugehörig angezeigt. Öffnen Sie diese dort zur Bearbeitung, können Sie die IBAN in den Zwischenspeicher übernehmen.
Danach können Sie aus dem Bereich Vertragseinheit, wie oben in Schritt 4 beschrieben, zunächst der Person die Bankverbindung hinzufügen und sie anschließend mit der Vertragseinheit verknüpfen. In diesem Fall wäre die Erfassung der Mieter IBAN in den Stammdaten eventuell gar nicht mehr notwendig, wenn die Zuordnungsregel einwandfrei greift.
Bezahlt ein Mieter oder Eigentümer für mehrere Vertragseinheiten in einem Betrag, muss ohnehin eine Regel angelegt werden, da das automatische Buchen über die IBAN nur bei einem 1:1 Verhältnis greift.
Das würde selbstverständlich auch funktionieren. Sofern man die Zuordnungsregel angelegt hat, wird diese in der Vertragseinheit als zugehörig angezeigt. Öffnen Sie diese dort zur Bearbeitung, können Sie die IBAN in den Zwischenspeicher übernehmen.
Danach können Sie aus dem Bereich Vertragseinheit, wie oben in Schritt 4 beschrieben, zunächst der Person die Bankverbindung hinzufügen und sie anschließend mit der Vertragseinheit verknüpfen. In diesem Fall wäre die Erfassung der Mieter IBAN in den Stammdaten eventuell gar nicht mehr notwendig, wenn die Zuordnungsregel einwandfrei greift.
Bezahlt ein Mieter oder Eigentümer für mehrere Vertragseinheiten in einem Betrag, muss ohnehin eine Regel angelegt werden, da das automatische Buchen über die IBAN nur bei einem 1:1 Verhältnis greift.