Wirtschaftsplan: Kostenansätze des Vorjahres übernehmen
Zitat von Pierre Prinzkosky (GFAD) am 6. April 2023, 11:23 UhrFür die Erstellung des Wirtschaftsplans besteht die Möglichkeit, die Kostenansätze eines bereits in der Vergangenheit erstellten Wirtschaftsplanes automatisch als Ansatz eines neuen Wirtschaftsplans zu übernehmen. Anschließend können Sie entscheiden, ob die Werte für den neuen Wirtschaftsplan unverändert bestehen bleiben sollen oder in welcher Höhe sich die Kosten verändert haben. Voraussetzung hierfür ist, dass sowohl im alten, als auch im neuen Wirtschaftsplan dieselbe Abrechnungsschablone für die Erstellung des Wirtschaftsplans zu Grunde gelegt wird.
Anders als für die jährliche Abrechnung sollte für den Wirtschaftsplan daher nicht jedes Jahr eine neue Abrechnungsschablone erstellt werden. Vielmehr empfehlen wir, nur eine Abrechnungsschablone für den Wirtschaftsplan zu erstellen, welche dann jedes Jahr wiederkehrend verwendet werden sollte. Im nebenstehenden Screenshot wurde die zur Erstellung des Wirtschaftsplans verwendete Schablone zentraler Wirtschaftsplan genannt. Diese Schablone können Sie nun jedes Jahr erneut zur Erstellung des Wirtschaftsplans verwenden, um die Übernahme der Kostenansätze zu gewährleisten.
Ebenfalls vorausgesetzt wird, dass der Wirtschaftsplan, aus welchem die Werte übernommen werden sollen, bereits als genehmigt gekennzeichnet wurde. Dies kann in der Übersicht der Wirtschaftspläne über den Button [Genehmigen] und anschließendes Hinterlegen eines genehmigt am-Datums erfolgen.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann in der Maske zur Erstellung des Wirtschaftsplans unter dem Reiter Kosten die Funktion [Daten übernehmen] ausgeführt werden. Durch Auswahl des gewünschten Wirtschaftsplans der Vorjahre und [Übernehmen] werden nun die Kostenansätze des ausgewählten Wirtschaftsplans in den neuen Wirtschaftsplan als alter Wert importiert.
Für die Erstellung des Wirtschaftsplans besteht die Möglichkeit, die Kostenansätze eines bereits in der Vergangenheit erstellten Wirtschaftsplanes automatisch als Ansatz eines neuen Wirtschaftsplans zu übernehmen. Anschließend können Sie entscheiden, ob die Werte für den neuen Wirtschaftsplan unverändert bestehen bleiben sollen oder in welcher Höhe sich die Kosten verändert haben. Voraussetzung hierfür ist, dass sowohl im alten, als auch im neuen Wirtschaftsplan dieselbe Abrechnungsschablone für die Erstellung des Wirtschaftsplans zu Grunde gelegt wird.
Anders als für die jährliche Abrechnung sollte für den Wirtschaftsplan daher nicht jedes Jahr eine neue Abrechnungsschablone erstellt werden. Vielmehr empfehlen wir, nur eine Abrechnungsschablone für den Wirtschaftsplan zu erstellen, welche dann jedes Jahr wiederkehrend verwendet werden sollte. Im nebenstehenden Screenshot wurde die zur Erstellung des Wirtschaftsplans verwendete Schablone zentraler Wirtschaftsplan genannt. Diese Schablone können Sie nun jedes Jahr erneut zur Erstellung des Wirtschaftsplans verwenden, um die Übernahme der Kostenansätze zu gewährleisten.
Ebenfalls vorausgesetzt wird, dass der Wirtschaftsplan, aus welchem die Werte übernommen werden sollen, bereits als genehmigt gekennzeichnet wurde. Dies kann in der Übersicht der Wirtschaftspläne über den Button [Genehmigen] und anschließendes Hinterlegen eines genehmigt am-Datums erfolgen.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann in der Maske zur Erstellung des Wirtschaftsplans unter dem Reiter Kosten die Funktion [Daten übernehmen] ausgeführt werden. Durch Auswahl des gewünschten Wirtschaftsplans der Vorjahre und [Übernehmen] werden nun die Kostenansätze des ausgewählten Wirtschaftsplans in den neuen Wirtschaftsplan als alter Wert importiert.