Buchführung / Mahnwesen
haussoft besitzt eine auf dem Einnahmen-Überschuss-Prinzip basierende zertifizierte und testierte Buchhaltung (vereinfachte Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG). Das Buchwerk der Hausverwaltungssoftware entspricht dem Prinzip der doppelten Buchführung. In einem Buchungssatz wird folglich jeder Geschäftsvorfall zeitgleich doppelt, jedoch auf verschiedenen Konten im Soll und im Haben gebucht. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sind selbstverständlich berücksichtigt.
Zusätzlich wurde das Buchhaltungsmodul für die speziellen Anforderungen an die Mietenbuchhaltung bzw. die Buchführung von Wohnungseigentümergemeinschaften optimiert und bietet komfortable Zuordnungsmöglichkeiten zu Leistungszeiträumen und haushaltsnahen Dienstleistungen in Aufwendungsbuchungen.
Die automatische Verbuchung von Kontoumsätzen gibt Ihnen die Möglichkeit, sehr effektiv die tägliche Arbeit zu bewältigen.
Alles korrekt zugeordnet
Die Umsätze zu Verträgen sind den jeweiligen Intervallen und Miet- bzw. Wohngeldbestandteilen eindeutig zugeordnet, entweder automatisiert nach Regeln oder nach Zahlungsbestimmung.
Weiterführende Informationen zum Zahlungsverkehr oder Kontoauszug sind direkt in der Buchung abrufbar.
Alles für die spätere Abrechnung
Neben der Darstellung der Kosten in der EÜR bzw. GuV haben die Ausgabenbuchungen in der haussoft auch die Aufgabe, die relevanten Informationen für spätere Abrechnungen verfügbar zu machen und eine korrekte Vorsteueranmeldung, soweit nötig, zu ermöglichen. Dabei spielen speziell die Informationen
- zu haushaltsnahen Dienstleistungen,
- zum Leistungszeitpunkt bzw. -zeitraum
- und zum absetzbaren Vorsteueranteil bei gemischt genutzten Verwaltungsobjekten
eine wichtige Rolle. Werden diese beim Verbuchen des Umsatzes erfasst, erleichtert dies die spätere Abrechnung enorm.
Unterstützung auch bei unangenehmen Dingen
Sollte es nötig werden, unterstützen wir Sie auch beim Verwalten Ihrer Forderungen in der Hausverwaltungssoftware. Das integrierte Mahnverfahren bietet:
- bis zu 10 Mahnstufen
- jede dieser Mahnstufen ist individuell einstellbar in Bezug auf Mindestforderung, Mahngebühr und Mahnschreiben
- Mahnläufe nach Zeitintervallen oder Forderungshöhe sind möglich
- automatisiertes Verbuchen der Mahngebühren
- Ausgabe des Kontoauszuges zum Mahnschreiben konfigurierbar
- übersichtliche Auswertung des Mahnlaufes für Ihre Unterlagen
Buchhaltung mit Controlling-Funktionalitäten
Das integrierte Buchwesen unterstützt in vollem Umfang die vereinfachte Gewinnermittlung, die sogenannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), ebenso wie die Anbindung eines Rechnungswesens zur Bilanzierung nach HGB.
Werden an die Buchführung höhere Ansprüche wie z.B. Betriebsvermögensvergleich, Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Bilanzierung gestellt, bietet die Hausverwaltungssoftware mit dem Finanzbuchhaltungsmodul außerdem die Möglichkeit, offene Posten und die Datensätze der Buchhaltung in ein Hauptbuch zu übertragen. In diesem Modul können Daten dabei gemäß der Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) überlassen als auch an ELSTER übertragen werden. Optional ist es möglich, die Daten ebenso als Export an die DATEV zur Verfügung zu stellen.
Über eine Excel-Integration können darüber hinaus beliebig viele Controlling-Funktionalitäten individuell integriert werden.
Funktionalitäten der Buchführung auf einen Blick
- Automatische Sollstellung unter Berücksichtigung von Miet- bzw. Hausgeldanpassungen mit wahlweiser Erstellung von Leerstandausbuchungen und Erlöskontenbuchungen
- Automatisierte Verbuchung importierter Kontoauszüge (MT940 Swift / CAMT)
- Optionale Unterstützung virtueller Konten (Commerzbank, Aareal Bank)
- Frei definierbare Buchungsregeln für die Optimierung der Umsatzverbuchung inklusive automatischer Verarbeitung bei Über- oder Unterzahlung
- Manuelles Buchen inklusive Saldenabstimmung und intervallbezogene Unterkontenführung
- Integriertes Mahnwesen, wahlweise auf Basis der Offenen Posten oder der Kontensalden
- Unterstützung der Abrechnungen durch Abgrenzung oder die freie Zuordnung eines Leistungszeitraums für Kostenbuchungen
- Buchungen mit Vorsteuerschlüssel zum Ausweis der Vorsteuer und Errechnung der Nettokosten sowie entsprechendem Ausweis der Nettobeträge in der Betriebskostenabrechnung bei vorsteuerabzugsberechtigen Mietern
- Erfassung von steuerbegünstigten Aufwendungen nach § 35a EStG zum Ausweis als Anlage zur Abrechnung oder mit separatem Anschreiben
- Verwendung zusätzlicher Merkmale zur Unterstützung bei voll oder anteilig zum Vorsteuerabzug berechtigten Eigentümern von Verwaltungsobjekten