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Nebenkostenabrechnung

Nebenkostenabrechnung oder Betriebskostenabrechnung?

Die einen Hausverwalter bevorzugen den Begriff Nebenkostenabrechnung, andere die Bezeichnung Betriebskostenabrechnung. Gemeint ist in den allermeisten Fällen dasselbe, der Gesetzgeber hingegen unterscheidet zwischen den Begriffen. Rechtlich betrachtet sind Betriebskosten nur ein Unterbegriff der Nebenkosten. Nach der Betriebskostenverordnung ist die Betriebskostenabrechnung als jährliche Abrechnung über die umlagefähigen Nebenkosten definiert.

Oftmals verwenden Vermieter und Mieter dennoch anstelle der „Betriebskostenabrechnung“ den Begriff „Nebenkostenabrechnung“. Das schafft mitunter Verwirrung, ist rechtlich jedoch nicht falsch, da ja auch Betriebskosten als Nebenkosten einzuordnen sind. Wichtig bleibt zu beachten, dass trotz der Bezeichnung als Nebenkostenabrechnung nur Betriebskosten umgelegt und abgerechnet werden dürfen. Diese sogenannte Nebenkostenabrechnung im Mietverhältnis ist also nichts anderes als eine Betriebskostenabrechnung.

Dieser Sichtweise schließen wir uns auf unserer haussoft-Seite an. Wenn wir den Begriff Nebenkostenabrechnung verwenden, ist natürlich die juristisch genau definierte Betriebskostenabrechnung gemeint.

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