Mit dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz, kurz CO2KostAufG soll eine faire Verteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter erreicht werden. Die Emissionskosten, die im Zusammenhang mit dem Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser entstehen, hatten bislang allein die Mieter zu tragen. Mit diesem Gesetz werden diese Kosten nach einem zehnstufigen Modell und auf Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Je schlechter dabei die Energieeffizienz der Wohnimmobilie ist, umso höher soll der zu tragende Kostenanteil für den Vermieter sein.
Hausverwalter stehen nun vor der Aufgabe, zusätzliche Angaben zur Einordnung der Gebäude im Rahmen der Heizkostenabrechnung machen zu müssen. Eine entsprechende Erweiterung der Datensätze wurde durch die Messdienstleister im Datenaustauschformat ab der Version 3.10 definiert.
Im Ergebnis der neuen gesetzlichen Anforderungen löst nun das neue Zusatzmodul [Messdienstleister] das bisherige Zusatzmodul [Heizkostenclearing] ab und steht Ihnen erstmals für das Abrechnungsjahr 2024 zur Verfügung. Die Anwender dieses Moduls können schon in diesem Jahr alle nach dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz notwendigen Informationen zum Messdienstleister, den Heizkreisläufen und den Einstellungen zum CO2KostAufG im Verwaltungsobjekt hinterlegen.
Wie das geht?
Nachdem in der Kontenverwaltung die entsprechenden Sachkonten mit dem neuen Kennzeichen [Brennstoffwerte abfragen] versehen wurden, können anschließend in der Buchhaltung und dem Rechnungseingang die für den Messdienstleister relevanten Brennstoffdaten erfasst werden.
Und wie geht’s weiter?
Im nächsten Schritt erhalten Sie dann die entsprechenden Schnittstellen für den Messdienstleister im neuesten Format (A-Satz, B- und K-Satz, M-Satz, D-Satz und E385-Satz) sowie eine verbesserte Integration des Abrechnungsergebnisses in die Nebenkostenabrechnung der haussoft.