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Aus dem Modul „Heizkostenclearing“ wird das neue Modul „Messdienstleister“

18.10.2024 | Nachrichten

Mit dem Kohlen­dioxidkosten­aufteilungs­gesetz, kurz CO2KostAufG soll eine faire Ver­teilung der CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter erreicht werden. Die Emissions­kosten, die im Zusammenhang mit dem Energie­verbrauch für Heizung und Warm­wasser entstehen, hatten bislang allein die Mieter zu tragen. Mit diesem Gesetz werden diese Kosten nach einem zehn­stufigen Modell und auf Grund­lage des tat­sächlichen Verbrauchs zwischen Mieter und Ver­mieter aufgeteilt. Je schlechter dabei die Energie­effizienz der Wohn­immobilie ist, umso höher soll der zu tragende Kosten­anteil für den Ver­mieter sein.

Haus­verwalter stehen nun vor der Aufgabe, zusätzliche Angaben zur Ein­ordnung der Gebäude im Rahmen der Heizkosten­abrechnung machen zu müssen. Eine entsprechende Er­weiterung der Daten­sätze wurde durch die Mess­dienst­leister im Daten­austausch­format ab der Version 3.10 definiert.

Im Ergebnis der neuen gesetzlichen Anforderungen löst nun das neue Zusatzmodul [Messdienstleister] das bisherige Zusatzmodul [Heizkostenclearing] ab und steht Ihnen erstmals für das Abrechnungsjahr 2024 zur Verfügung. Die Anwender dieses Moduls können schon in diesem Jahr alle nach dem Kohlen­dioxidkosten­aufteilungs­gesetz notwendigen Informationen zum Messdienstleister, den Heizkreisläufen und den Einstellungen zum CO2KostAufG im Verwaltungsobjekt hinterlegen.

Messdienstleister - Verwaltungsobjekt

Wie das geht?

Nachdem in der Kontenverwaltung die entsprechenden Sachkonten mit dem neuen Kennzeichen [Brennstoffwerte abfragen] versehen wurden, können anschließend in der Buchhaltung und dem Rechnungseingang die für den Messdienstleister relevanten Brennstoffdaten erfasst werden.

Messdienstleister - Rechnung bearbeiten

Und wie geht’s weiter?

Im nächsten Schritt erhalten Sie dann die entsprechenden Schnittstellen für den Messdienstleister im neuesten Format (A-Satz, B- und K-Satz, M-Satz, D-Satz und E385-Satz) sowie eine verbesserte Integration des Abrechnungsergebnisses in die Nebenkostenabrechnung der haussoft.

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