Seite wählen

Erstellen von E-Belegen aus der haussoft

08.01.2025 | Nachrichten

Das Umsatzsteuergesetz regelt in §14 die Pflicht zur Ausstellung von Rechnungen. Durch das „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)“ vom 27. März 2024 wird unter anderem dieser Paragraf um die Verpflichtung zur Erstellung von elektronischen Rechnungen (E-Belegen) erweitert.

In der haussoft betrifft dies im Einzelnen die Verwaltergebühren-, Dauermiet- und Betriebs- und Heizkosten(ab)rechnungen.

In einem ersten Schritt wurde das Erstellen von E-Rechnungen (E-Belegen) im ZUGFeRD-Format in das Zusatzmodul [Verwaltergebührenabrechnung] implementiert. Seit dem Jahreswechsel 2024/2025 steht es allen haussoft-Anwendern im Rahmen eines Updates zur Verfügung.

Messdienstleister - Verwaltungsobjekt

Im zweiten Schritt werden wir dann im ersten Quartal 2025 das Erstellen von elektronischen Rechnungen auch in den Dauermietrechnungen und im Anschluss daran in die Betriebs- und Heizkostenabrechnungen einfügen.

Archive