Im Oktober und November dieses Jahres wird es wichtige Änderungen im Rahmen der Instant Payment Verordnung geben. Zur Vermeidung von Fehlüberweisungen und potenziellem Betrug schreibt die Verordnung die Einführung einer kostenlosen Verifizierungsfunktion (Empfängerüberprüfung) vor. Des Weiteren sind alle Banken verpflichtet Echtzeitüberweisungen anzubieten.
Wir begrüßen die Änderungen bzgl. des Verarbeitens von SEPA-Überweisungen und der Formate für das Einlesen von Kontoauszügen und werden diese in der aktuellen 4.1-er Version implementieren und unseren Kunden zur Verfügung stellen. Im Wesentlichen sind das die folgenden beiden Änderungen:
Ab dem 09. Oktober 2025 erfordert die neue von der Europäischen Union erlassene Instant Payment Verordnung:
- die Verification of Payee (VoP), d.h. die Zusatzüberprüfung von Überweisungen durch die Banken. Hierbei wird die Übereinstimmung von IBAN und Zahlungsempfänger geprüft.
- Nach Einreichen einer Überweisung in Ihrer Banking-Software erfolgt die Überprüfung durch den Finanzdienstleister in Sekundenschnelle.
- Dafür werden wir mit dem Update 4.1.15 die SEPA-Version 3.7. zur Verfügung stellen, in der Auswahl als Standard vorbelegen und die Feldlängen für den Kontoinhabernamen auf 70 Zeichen erhöhen.
- das Anbieten von Echtzeitüberweisungen, die kostenlos sind und innerhalb von zehn Sekunden auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben werden, unabhängig davon, ob die Ausführung an einem Wochen- oder Feiertag getätigt wird.
Derzeit prüfen wir, ob wir die neuen Echtzeitüberweisung in die SEPA-Zahlungsverkehrsverarbeitung mit einem der nächsten Updates implementieren können.
Am 01. November 2025 entfällt das Einlese-Format MT940 (*.STA) und wird durch die Nachfolge-Formate camt.053 und camt.052 endgültig abgelöst. Bereits mit der letzten Version 4.1.14 wurde die Version 8 des camt.053-Formates zur Verfügung gestellt.
Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass ab diesem Stichtag das ursprüngliche Format MT940 bankseitig nicht mehr zur Verfügung stehen könnte!
