Das Bundesverfassungsgericht hat Recht gesprochen und den Berliner Mietendeckel (MietenWoG) Mitte April 2021 für nichtig erklärt. Leider hat es das Gericht versäumt, den Zeitpunkt der Entscheidung frühzeitig zu kommunizieren. Auch das haussoft-Team war am 14. April 2021 sehr überrascht zu erfahren, dass die Verkündung des Urteils bereits am nächsten Tag erfolgte.

Derzeit sind viele Fragen noch ungeklärt, etwa ob Mieter vom Berliner Senat finanzielle Unterstützung bekommen, wenn sie die anstehenden Nachzahlungen nicht leisten können. Für Hausverwalter dürfte auch interessant sein, ob es durch den Berliner Senat einen finanziellen Ausgleich für den Mehraufwand gibt, der im Zusammenhang mit dem nun erwiesenermaßen unrechtmäßigen Mietendeckel entstanden ist.

Wie bereits angekündigt, arbeitet haussoft mit Hochdruck an der Rückabwicklung der aus dem Mietendeckel resultierenden Änderungen in den Abrechnungen. Obwohl die Rückabwicklung strukturell bereits in der haussoft vorgesehen ist und die Entwicklungspläne für den nun beschlossenen Fall bereit lagen, benötigen wir dennoch einige Werktage, um diese Änderungen zu programmieren. Hinzu kommen ausführliche Tests, um unseren Kunden diese Änderungen in gewohnter Qualität zur Verfügung zu stellen.

Wie setzt haussoft diese Änderungen um?

haussoft wird im nächsten Update funktionell erweitert, so dass die eingefrorene Stichtagsmiete wieder auf das nach dem Stichtag vertraglich vereinbarte Niveau gehoben wird und die Differenz nachgefordert werden kann. Sowohl die Änderungen in den Stammdaten als auch die Buchungen zu den Nachforderungen werden automatisiert angeboten.

Der gleiche Ablauf wird zu den erfolgten Kappungen implementiert, welche neun Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes durchgeführt werden mussten, wenn die Bestandsmiete die Obergrenze übertraf. Auch hier werden alle Schritte zur Rückabwicklung automatisiert.

Bei Neuverträgen nach dem 22. Februar 2020, die eine sogenannte Schattenmiete enthalten, wird die Differenz zur Planmiete nachgefordert.

Ein prozentualer Forderungsverzicht, optional konfigurierbar pro Eigentümer, sowie ein Ratenzahlungsangebot in Abhängigkeit zur Höhe der Nachforderung werden ebenfalls zum Funktionsumfang gehören. Abgerundet wird die Rückabwicklungsfunktionalität von einer nach Excel exportierbaren Übersicht zu den Rückforderungen und der neuen Miethöhe pro Vertrag.

Das Update für Version 4.0 wurde am 30. April 2021 bereitgestellt und kann über den Update-Server abgerufen werden.