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Mietendeckel gekippt: haussoft entwickelt Funktionalität zur Rückabwicklung

16.04.2021 | Nachrichten

Lexikon: Mietendeckel

Mit der Veröffentlichung vom 15. April 2021 wurde bekannt, dass mit Beschluss vom 25. März (2 BvF 1/20) das Bundesverfassungsgericht den Berliner Mietendeckel (MietenWoG Bln) in seiner Vollständigkeit für nichtig erklärt hat. Da das Mietrecht im bürgerlichen Gesetzbuch vollumfänglich geregelt ist und der Bundesgesetzgeber von der konkurrierenden Zuständigkeit für das Mietpreisrecht als Teil des bürgerlichen Rechts abschließend Gebrauch gemacht hat, verfügt das Land Berlin über keine eigene Kompetenz zur gesetzlichen Gestaltung und hat mit dem MietenWoG Bln verfassungswidrig gegen die Regelungen des Grundgesetzes verstoßen, urteilten die Karlsruher Verfassungsrichter.

Der nun gekippte Mietendeckel trat am 23. Februar 2020 ausschließlich in Berlin in Kraft. haussoft entwickelte entsprechende Funktionalitäten sowie ein Zusatzmodul, mit dem Hausverwalter zeitnah alle Anforderungen des MietenWoG umsetzen konnten. Dabei hatten die Mitarbeiter des Produktmanagements immer den unserer Meinung nach temporären Charakter des Gesetzes im Blick und die Option zur Rückabwicklung der Mietendeckel-Maßnahmen ist im Softwareentwurf des Zusatzmoduls grundsätzlich berücksichtigt.

Aktuell arbeitet das Entwicklerteam mit Hochdruck an den erforderlichen technischen Anpassungen, um den Mietendeckel vollumfänglich rückabwickeln zu können und dem haussoft-Anwender die wichtigsten Arbeiten im Bereich der Mieterinformation, Selektion der betroffenden Mietverhältnisse, Forderungsstellung und Auswertung abzunehmen. Diese Funktionalitäten werden mit dem nächsten Update für die Version 4.0 den haussoft-Kunden zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen zum genauen Veröffentlichungstermin des Updates werden wir in der kommenden Woche an dieser Stelle und via Email-Newsletter veröffentlichen. Seien Sie versichert, dass wir uns der bereits nahenden Sollstellung für den Monat Mai bewusst sind.

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