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haussoft reagiert auf den Berliner Mietendeckel

11.02.2020 | Nachrichten

Lexikon: Mietendeckel

Am 30. Januar 2020 hat das Berliner Abgeordnetenhaus das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) beschlossen. Das Gesetz wird am 23. Februar 2020 in Kraft treten*. (*Update: 14.02.2020)

Immobilienunternehmer, Wohnungseigentümer, Berliner Bürger und natürlich auch die Hersteller wohnungswirtschaftlicher Software sind von dem Gesetz betroffen. „Unabhängig davon, ob das neue Gesetz überhaupt verfassungskonform ist, werden dessen Regelungen zeitnah mit dem Inkrafttreten des Gesetzes in unsere Hausverwaltungssoftware haussoft implementiert“, sagt Janko Steffan, Geschäftsführer der GFAD Softwarehaus GmbH.

So verlangt das Gesetz zum Beispiel, dass Vermieter ihren Mietern unaufgefordert innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten über die zur Berechnung der Mietobergrenze maßgeblichen Umstände Auskunft erteilen müssen. GFAD wird im Rahmen der Softwarewartung eine Programmversion veröffentlichen, welche die Erstellung dieser Auskünfte unterstützt. „Für die Zukunft beabsichtigen wir, mit dem neuen kostenpflichtigen Zusatzmodul MietenWoG Bln weitere nützliche Funktionalitäten zur Verfügung zu stellen, die dem professionellen Hausverwalter Zeit und Aufwand bei der Bewältigung der teilweise sehr komplexen Regelungen ersparen“, führt der Geschäftsführer weiter aus.

Ebenso wird haussoft auf den Fall vorbereitet, dass das Gesetz als nicht verfassungskonform eingestuft wird. „Um unsere Kunden als Softwareanwender auf diese Eventualitäten vorzubereiten, archiviert haussoft bei Einsatz des Zusatzmoduls Stammdatenänderungen und Buchungskorrekturen, mit der Möglichkeit, bei nachträglich festgestellter Unwirksamkeit des Gesetzes bzw. Teilen davon, eine weitestgehende Rückabwicklung in den vorherigen Stand zu ermöglichen“, erläutert Janko Steffan.

Weitere Informationen zum Berliner Mietendeckel und wie haussoft-Anwender auf die neue Gesetzeslage vorbereitet sein werden, finden Sie hier.

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