Mehrwertsteuersenkung 2020 – Wie wechsle ich mit haussoft zurück auf die alten Steuersätze
Wie können haussoft-Anwender die geänderten Steuersätze auf den alten Stand zurücksetzen?
Wichtig! Für das Zurücksetzen der Mehrwertsteuersätze ist KEIN weiteres Update der haussoft notwendig. Vor der Umstellung sollte jedoch eine aktuelle Datenbanksicherung durchgeführt werden (Hinweise zur Datenbanksicherung für haussoft 3.2-Anwender, Hinweise zur Datenbanksicherung für haussoft 4.0-Anwender). Alle Anwender, die eine Übergabe an DATEV oder Apiras durchführen, prüfen bitte vor der Übergabe ab Januar 2021 die Einstellungen des Konten-Mappings. In der Mandantenverwaltung ist dann wieder der Kontenrahmen auf den Stand vor der Mehrwertsteuersenkung auszuwählen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Alle Einstellungen im Anpassungsdialog werden so vorgeschlagen, dass eine Umstellung von 16 Prozent auf 19 Prozent erfolgen kann. Nach Prüfung des Dialogs und darauf folgender Bestätigung der Schaltfläche [Ausführen] wird die Mehrwertsteuersenkung in der haussoft umgesetzt.
Weitere Fragen
Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben oder Unterstützung bei der Rückstellung der Mehrwertsteuersätze benötigen, wenden Sie sich gern an uns unter supportnet@gfad.de.
Lesen Sie auch unseren Artikel vom 11. Juni 2020 zum Start der temporären Mehrwertsteuersenkung 2020.