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Individuelle Angaben in elektronischen Rechnungen

Wer einer deutschen Behörde eine Rechnung stellt, kann diese seit 2020 fast ausschließlich nur noch in der elektronischen Form „X-Rechnung“ übermitteln. In der Privatwirtschaft gewinnt die elektronische Rechnung ebenfalls immer mehr Bedeutung, auch durch das mehr den Anforderungen der Privatwirtschaft angepasste ZUGFeRD Format.

Wenn Sie Ihre Kreditoren bitten, auf elektronische Rechnungserteilung umzustellen, erheben diese gelegentlich in standardisierten Abfragen Ihre Daten als Rechnungsempfänger.

Zwei Tipps zur Verarbeitung in der haussoft Anwendung:

  1. Lassen Sie die jeweils betroffenen Verwaltungsobjekte als Leistungs-/Lieferort angeben. Diese Information ist enthalten in

ZUGFeRD: ShipToTradeParty
X-Rechnung: DeliveryLocation

  1. Die Leitweg ID wird nur dann als verpflichtende Rechnungsangabe benötigt, wenn die Rechnung an einen öffentlichen Auftraggeber in Deutschland gestellt wird. Sie wird zentral vergeben und ermöglicht die Zuordnung von Einzelrechnungen im elektronischen Rechnungsportal zu den jeweiligen Behörden und Ämtern.
    Ihre Kreditoren benötigen von Ihnen keine Leitweg ID, da diese in der Privatwirtschaft keinerlei Bedeutung hat. Eine beliebige Zahl, die an entsprechende Stelle in der Rechnungsdatei gesetzt wurde, wird in der haussoft Anwendung nicht eingelesen oder verarbeitet.