Seite wählen
Bitte oder Registrieren, um Beiträge und Themen zu erstellen.

Rechnungsabgrenzung buchen

Haben Sie Rechnungsbeträge in einem Wirtschaftsjahr verbucht, wollen diese jedoch in der Abrechnung eines anderen Wirtschaftsjahres berücksichtigen, können Sie dies mithilfe von Rechnungsabgrenzungsbuchungen umsetzen.

Das von uns empfohlene Buchungsschema stellen wir Ihnen nachfolgend am Beispiel der Abgrenzung einer Kostenposition aus dem Jahr 2023 in das Jahr 2022 dar:

2023: Erhalt und Bezahlung der Rechnung, sowie 1. Teil der Abgrenzung

  1. Buchung (Zahlung des Aufwands)

Valutadatum: xx.xx.2023, Buchungsart A, Aufwandskonto gegen Bank im Soll

Hinweis: Arbeiten Sie mit dem Zahlungsverkehr steht das Zahlungsverkehrverrechnungskonto im Gegenkonto

  1. Buchung: (Abgrenzung Teil 1 – im Wirtschaftsjahr der Zahlung)

Valutadatum: xx.xx.2023, Buchungsart LEER, Aufwandskonto gegen Rechnungsabgrenzung im Haben

2022: 2. Teil der Abgrenzung zur Berücksichtigung in der Abrechnung dieses Wirtschaftsjahres

  1. Buchung: (Abgrenzung Teil 2 – im Wirtschaftsjahr des gewünschten Abrechnungszeitraums)

Valutadatum: xx.xx.2022, Buchungsart LEER, Aufwandskonto gegen Rechnungsabgrenzung im Soll

Wir empfehlen das von Ihnen gewählte bzw. erstellte Rechnungsabgrenzungskonto der Kontengruppe GLD zuzuordnen.

Des Weiteren ist es grundsätzlich empfehlenswert, die 2. Buchung mit dem Valutadatum der 1. Buchung zu erzeugen. Die 3. Buchung kann auf den 31.12. bzw. 01.01. des gewünschten Wirtschaftsjahres verbucht werden. Dies vereinfacht es, die Abgrenzung zu einem späteren Zeitpunkt einfacher nachvollziehen zu können.

Beachten Sie:

Das Rechnungsabgrenzungskonto darf ausschließlich als Gegenkonto und nie als Konto verwendet werden. Des Weiteren dürfen Sie Eigentümer- oder Geldkonten nie gegen das Rechnungsabgrenzungskonto buchen, da diese Konten nicht abgegrenzt werden dürfen.