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Termine für Vertragseinheiten erfassen und ausführen

Unabhängig von der Mieterhöhungsfunktion können Änderungen der Miethöhe für einzelne Vertragseinheiten als „Termin“ erfasst werden.

Damit werden sowohl Mieterhöhungen, als auch Mietsenkungen, Mietminderungen und mietfreie Zeiten erfasst. Weiterhin sollte auch das Hinzukommen oder die Beendigung einzelner Kostenarten als Termin eingegeben werden, um eine korrekte Miethistorie zu erhalten und gegebenenfalls zurückrechnen zu können.

Dies ist zum Beispiel ausschlaggebend für die richtige Berechnung der Kappungsgrenze.

 

In der Arbeitshilfe, die wir hier zur Verfügung stellen, erläutern wir das korrekte Anlegen von Terminen und die Auswirkungen der jeweiligen Einstellungen.

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Hallo,

ich habe ein älteres Objekt zu übernehmen und es geht mir um die Terminsetzung wg. Mieterhöhung weleche zischenzeitlich stattgefunden hatten.

Die Kostenart NKM in dem Vertrag habe ich, wie von Ihnen beschrieben, mit der ursprünglich vereinbarten Miete angelegt und einen Termin zum Zeitpunkt der Erhöhung (01.03.2023)  eingestellt auch mit dem "Termin erledigt" Hacken versehen. Bei der Sollstellung, welche ich zum ersten mal in 01/2024 buche, nimmt er allerdings noch den ursprünglichen Wert, warum hat er das nicht erhöht?

Ich buche auch mit Erlöskonten, dies noch zur Information.

Vielen Dank

Nina Flath

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Hallo,

hier liegt womöglich ein Missverständnis vor. Mit dem Satz "In diesem Fall legen Sie als Kostenarten die tatsächlich zum Verwaltungsbeginn geltende Miethöhe an und fügen z.B. eine vergangene Mieterhöhung ... hinzu" meinten wir die Miete, die zu dem Zeitpunkt gilt, an dem Sie das Objekt in die Verwaltung übernehmen.

Da Sie keine Sollstellungen zu zurückliegenden Monaten ausführen, können Termine aus der Vergangenheit von haussoft ebenfalls nicht ausgeführt werden.

Nur aus diesem Grund darf das Häkchen für "erledigt" manuell gesetzt werden. Haussoft setzt Termine immer mit der Sollstellung um, in deren Zeitraum der Erhöhungstermin fällt. Eine Erhöhung z.B. zum 01.02.2025 konnte ausschließlich von der Sollstellung 02.2025 erledigt werden. Wird dies von haussoft ausgeführt, wird damit dann vom Programm das "Erledigt"-Merkmal gesetzt.

In dem von Ihnen beschriebenen Fall wäre es das beste, die Sollstellung zurückzusetzen, die Kostenart auf den aktuellen Wert zu ändern und die Sollstellung zu wiederholen. Der Termin kann dann so wie von Ihnen eingestellt stehen bleiben. Bei der Ermittlung der Kappungsgrenze im Mieterhöhungsfall wird dies dann berücksichtigt und Sie sehen diese Mieterhöhung in der Terminliste der Vertragseinheit.

Eine Anleitung zum Korrigieren von Sollstellungen finden Sie im Beitrag Sollstellungen - korrigieren, löschen, zurücksetzen, manuell vornehmen