Seite wählen
Bitte oder Registrieren, um Beiträge und Themen zu erstellen.

Übernahme des Mietspiegels 2023

Mieterhöhung nach § 558c BGB (Berliner Mietspiegel 2023)

Der Berliner Mietspiegel 2023 (Veröffentlichung 15.06.2023) wurde in die haussoft Version 4.0.68 übernommen.

Die Spaltenanzahl des Berliner Mietspiegels ist gleichgeblieben. Eine Korrektur der Spaltenwerte bezüglich der Basisausstattungsmerkmale wird über Spaltenmerkmale gesteuert. Die verwendeten Kennzeichen bzw. Buchstaben im Haus- und Wohnungsinfo MSPIEGEL für Spaltenmerkmale werden programmseitig gegen das Baujahr überprüft.

Wie schon für den bisherigen Mietspiegel gelten auch für den aktuellen Berliner Mietspiegel 2023 dieselben Regeln zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Berücksichtigung von Sondermerkmalen und der Spanneneinordnung.

Folgende Abschläge für den Berliner Mietspiegel 2023 sind zu berücksichtigen:

Spaltenmerkmale in €/m² Buchstabe im MSPIEGEL
Neubau (1950 - 1964) mit Sammelheizung oder mit Bad, mit WC in der Wohnung (IWC) [nur in Kombination mit der Spalte 3] - 1,55 G
Altbau (1919 - 1949) mit Sammelheizung oder mit Bad, mit WC in der Wohnung (IWC) [nur in Kombination mit der Spalte 2] - 0,45 F
Altbau (1919 - 1949) ohne Sammelheizung, ohne Bad, mit WC in der Wohnung (IWC) [nur in Kombination mit der Spalte 2] - 2,34 D
Altbau (bis 1918) mit Sammelheizung oder mit Bad, mit WC in der Wohnung (IWC) [nur in Kombination mit der Spalte 1] - 1,51 E
Altbau (bis 1918) ohne Sammelheizung, ohne Bad, mit WC in der Wohnung (IWC) [nur in Kombination mit der Spalte 1] - 2,34 C

Änderungen am Anschreiben des Mieterhöhungsverlangens:

Im Anschreiben „Mieterhöhungsverlangen Mietspiegel 2023 (GFAD Muster).mie“ im TXT-Ordner Ihres Vorlagenverzeichnisses steuern weiterhin die Datenzeilen 50, 48 und 52 die Spaltenmerkmale und den Ausweis des hierdurch neu berechneten Mittelwertes gemäß Mietspiegel (Datenzeile 38).

Diese Datenzeilen dürfen nicht vom Druck ausgeschlossen werden:

Die Datenzeilen 40, 47, 55, 43, 51, 56, 57, 40, 42, 53 und 54 für den Ausweis der baualtersspezifischen Sondermerkmale bleiben, wie beim letzten Mietspiegel vom Druck ausgeschlossen, da diese für die standardgemäße Berechnung des Berliner Mietspiegels hier 2023 nicht benötigt werden.

Erfahrene haussoft Anwender haben nach wie vor die Möglichkeit, die Datei MSPIEGEL.SEQ in den Bereichen der .SONDERMERKMALE_SPALTE% (% für die Spaltennummer des Mietspiegels)

um eigene Sondermerkmale zu erweitern und mit nicht standardgemäß verwendeten alphabetischen Kennzeichen diese Datenzeilen direkt anzusteuern.

Die Datenzeilen müssten dann im Listen-Editor wieder zum Druck freigegeben werden.

Der Ausweis der Spanneneinordnung durch Anwendung der Orientierungshilfe erfolgt über die nicht vom Druck auszuschließende Datenzeile 37:

Diese besteht weiterhin aus zwei Zeilen mit den dort hinterlegten Bedingungen für den Ausweis der Zu- und Abschläge aus der Spannenzuordnung.

 

Zum haussoft Update :  Kundenportal