Wurde eine Ratenzahlungsvereinbarung wie in dem Beispiel unter Ratenzahlungsvereinbarung erfassen und buchen angelegt, so muss im Falle der Kündigung dafür gesorgt werden, dass die Unterkonten wieder den tatsächlichen Rückstand aufweisen und alle Vorgänge in der Monatsabrechnung dargestellt werden.
Sie erhalten hier ein Beispiel, wie dies umzusetzen ist.
Wurde eine Ratenzahlungsvereinbarung wie in dem Beispiel unter Ratenzahlungsvereinbarung erfassen und buchen angelegt, so muss im Falle der Kündigung dafür gesorgt werden, dass die Unterkonten wieder den tatsächlichen Rückstand aufweisen und alle Vorgänge in der Monatsabrechnung dargestellt werden.
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