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Sollstellungen - korrigieren, löschen, zurücksetzen, manuell vornehmen

Wenn eine Sollstellung nicht zum gewünschten Ergebnis führt, z.B. weil Erhöhungstermine nicht eingetragen wurden, Verträge nicht angelegt oder nicht beendet wurden, usw. gibt es verschiedene Möglichkeiten, Korrekturen vorzunehmen oder je nach Umfang des Korrekturaufwands die Sollstellung sicherheitshalber ganz und gar neu zu erstellen.
Dabei ist zu beachten, wie mit ausgeführten Terminen umzugehen ist und auf welchem Weg sicher gewährleistet werden kann, dass es nicht zu späteren Ungereimtheiten kommt.

Auch für andere manuelle Sollstellungen, wie zum Beispiel Mahngebühren, Weiterbelastungen oder nachträgliche Anerkenntnis von Mietminderungen ist diese Frage relevant. Welche Buchungsart ist zu verwenden, bucht man Soll oder Soll* usw.

Vor allem ist es wichtig, ob im Rahmen der Sollstellungen Erlösbuchungen vorgenommen werden. Hier kann die unten angehängte Arbeitshilfe "... MIT Erlöse buchen" angewendet werden. Werden in einem Objekt keine Erlöse gebucht, so muss nichts weiter beachtet werden, eine kurze Anleitung finden Sie anhängend "... OHNE Erlöse buchen".

Da im Fall von Erlösbuchungen wesentlich mehr zu beachten ist, prüfen Sie bitte in den Sollstellungseinstellungen, ob für die betroffenen Objekte „Erlöse buchen“ aktiv ist oder nicht und wählen Sie die passende Anleitung.

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