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Dezember-Soforthilfe für Erdgas- und Wärmekunden

18.11.2022 | Nachrichten

Der Bundesrat hat in einer Sondersitzung am 14.11.2022 der „Dezember-Soforthilfe“ zugestimmt, die von der Bundesregierung am 10.11.2022 beschlossen wurde, um private Haushaltskunden und Unternehmen mit kleineren Verbräuchen (Erdgas & Wärme) zu entlasten. Und davon profitieren auch Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften.

Mieterinnen und Mieter will die Bundesregierung insbesondere zu dem Zeitpunkt unterstützen, wenn sie durch die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 besonders intensiv belastet werden. Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, dass Vermieterinnen und Vermieter die Entlastung mit der nächsten jährlichen Betriebskostenabrechnung an Mieterinnen und Mieter weitergeben und etwaige bereits im Dezember geleistete Überzahlungen entsprechend berücksichtigen.

Mieterinnen und Mietern, die in den letzten neun Monaten bereits eine Erhöhung ihrer Nebenkostenvorauszahlung erhalten haben, und Mieterinnen und Mieter, die in den letzten neun Monaten erstmals einen Mietvertrag mit bereits erhöhten Nebenkosten abgeschlossen haben, können einen Teil der Nebenkostenvorauszahlung im Dezember zurückhalten oder Sie bekommen diesen Anteil als Gutschrift in der Nebenkostenabrechnung 2022 berücksichtigt.

Wärmeversorgungsunternehmen müssen ihre Kunden für deren Dezember-Zahlungen finanziell entschädigen. Entweder durch einen Verzicht auf eine im Dezember fällige Voraus- oder Abschlagszahlung oder durch eine direkte Zahlung an Kundinnen und Kunden. Auch eine Kombination aus beiden Elementen ist möglich.

Der Bund erstattet den Energielieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen die ausbleibenden Zahlungen und finanziert somit diese einmalige Entlastung. Das dient als finanzielle Brücke bis zur regulären Einführung der Gaspreisbremse Anfang kommenden Jahres.

Wie werden wir unsere Kunden dabei unterstützen?

Es wird dazu ein LIVE-Webinar stattfinden, wo wir Ihnen zeigen, wie man in der haussoft mit den Regelungen dieser Gesetzgebung umgehen kann.

  • Erstellen eines Informationsschreiben über die Funktion [Rundschreiben]
  • Erstellen von Terminen zur Absenkung des Vorschusses für den Monat Dezember
  • Rückwirkende Korrektur von Sollstellung und der ggf. vorhandenen Erlösbuchungen
  • Korrigieren von Daueraufträgen in der Abteilung [Zahlungsverkehr]
  • Korrigieren von Abschlagsrechnungen in der Abteilung [Rechnungseingang]

Teilnehmer des LIVE-Webinars erhalten nach der Veranstaltung:

  • eine Aufzeichnung des Webinars zum individuellen Nachvollziehen der dargestellten Themen
  • einen Datenexport zur erleichterten Selektion berechtigter Mieter
  • und eine Vorlage für das Schreiben zur Erfüllung der Informationspflicht.

Die Termine finden Sie in unserem Veranstaltungskalender oder können diese auch gern telefonisch über unseren Vertrieb erfragen.​

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