Seit dem 1. Januar 2023 ist das neue Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz, kurz CO2KostAufG, bereits in Kraft. Das Gesetz will eine faire Verteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter erreichen und bringt für Immobilienverwalter beim Thema Heizkostenabrechnungen neue Anforderungen mit sich. Die Emissionskosten, die im Zusammenhang mit dem Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser entstehen, hatten bislang allein die Mieter zu tragen.
Mit dem neuen Gesetz werden diese Kosten nach einem zehnstufigen Modell und auf Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Je schlechter dabei die Energieeffizienz der Wohnimmobilie ist, umso höher soll der zu tragende Kostenanteil für den Vermieter sein.
Kostenverteilung Vermieter / Mieter
Energieeffizienz kg CO2 / m² / Jahr |
KostenanteilVermieter | KostenanteilMieter |
weniger als 12 kg | 0 % | 100 % |
12 bis < 17 kg | 10 % | 90 % |
17 bis < 22 kg | 20 % | 80 % |
22 bis < 27 kg | 30 % | 70 % |
27 bis < 32 kg | 40 % | 60 % |
32 bis < 37 kg | 50 % | 50 % |
37 bis < 42 kg | 60 % | 40 % |
42 bis < 47 kg | 70 % | 70 % |
47 bis < 52 kg | 80 % | 20 % |
mehr als 52 kg | 95 % | 5 % |
Hausverwalter stehen nun vor der Aufgabe, zusätzliche Angaben zur Einordnung der Gebäude im Rahmen der Heizkostenabrechnung machen zu müssen. Eine entsprechende Erweiterung der Datensätze wurde durch die Messdienstleister bereits im Datenaustauschformat ab Version 3.10 definiert.
haussoft passt Software an CO2KostAufG an
haussoft wird diesen Standard im Zusatzmodul Heizkostenclearing in vollem Umfang unterstützen. Anwender dieses Zusatzmoduls können dann alle nach dem Kohlendioxidaufteilungsgesetz notwendigen Informationen zeitnah erfassen und an den Messdienstleister übermitteln. Die Messdienstleister übernehmen auf Basis der übermittelten Daten dann oft die Einstufung gemäß Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz.
Für die korrekte Übermittlung der erforderlichen Daten wird der Funktionsumfang dahingehend erweitert, dass künftig nicht nur Mieter (M)-Sätze, sondern auch Datensätze zur Liegenschaft (L) und zu den Kosten (K) bzw. Brennstoffen (B) bereitgestellt werden. Eine entsprechende Programmänderung befindet sich bereits in der Produktentwicklung und wird den Inhabern des Zusatzmoduls im Rahmen des Softwarewartungsvertrags zur Verfügung gestellt.