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Kohlendioxid­kosten­aufteilungs­gesetz – relevant für Heizkosten­abrechnungen 2023

11.12.2023 | Nachrichten

Seit dem 1. Januar 2023 ist das neue Kohlen­dioxidkosten­aufteilungs­gesetz, kurz CO2KostAufG, bereits in Kraft. Das Gesetz will eine faire Ver­teilung der CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter erreichen und bringt für Immobilien­verwalter beim Thema Heizkosten­abrechnungen neue An­forderungen mit sich. Die Emissions­kosten, die im Zusammenhang mit dem Energie­verbrauch für Heizung und Warm­wasser entstehen, hatten bislang allein die Mieter zu tragen.

Mit dem neuen Gesetz werden diese Kosten nach einem zehn­stufigen Modell und auf Grund­lage des tat­sächlichen Verbrauchs zwischen Mieter und Ver­mieter aufgeteilt. Je schlechter dabei die Energie­effizienz der Wohn­immobilie ist, umso höher soll der zu tragende Kosten­anteil für den Ver­mieter sein.

Kostenverteilung Vermieter / Mieter

Energieeffizienz

kg CO2 / m² / Jahr

Kostenanteil­Vermieter Kostenanteil­Mieter
weniger als 12 kg 0 % 100 %
12 bis < 17 kg 10 % 90 %
17 bis < 22 kg 20 % 80 %
22 bis < 27 kg 30 % 70 %
27 bis < 32 kg 40 % 60 %
32 bis < 37 kg 50 % 50 %
37 bis < 42 kg 60 % 40 %
42 bis < 47 kg 70 % 70 %
47 bis < 52 kg 80 % 20 %
mehr als 52 kg 95 % 5 %

Haus­verwalter stehen nun vor der Aufgabe, zusätzliche Angaben zur Ein­ordnung der Gebäude im Rahmen der Heizkosten­abrechnung machen zu müssen. Eine entsprechende Er­weiterung der Daten­sätze wurde durch die Mess­dienst­leister bereits im Daten­austausch­format ab Version 3.10 definiert.

haussoft passt Software an CO2KostAufG an

haussoft wird diesen Standard im Zusatzmodul Heizkosten­clearing in vollem Umfang unterstützen. Anwender dieses Zusatz­moduls können dann alle nach dem Kohlen­dioxid­aufteilungs­gesetz notwendigen Informationen zeitnah erfassen und an den Mess­dienstleister übermitteln. Die Mess­dienst­leister übernehmen auf Basis der übermittelten Daten dann oft die Einstufung gemäß Kohlen­dioxid­kosten­aufteilungs­gesetz.

Für die korrekte Übermittlung der erforderlichen Daten wird der Funktionsumfang dahingehend erweitert, dass künftig nicht nur Mieter (M)-Sätze, sondern auch Datensätze zur Liegenschaft (L) und zu den Kosten (K) bzw. Brennstoffen (B) bereitgestellt werden. Eine entsprechende Programmänderung befindet sich bereits in der Produktentwicklung und wird den Inhabern des Zusatzmoduls im Rahmen des Softwarewartungsvertrags zur Verfügung gestellt.

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