Umstellung des Verbraucherpreisindex 2015 auf das Basisjahr 2020
In regelmäßigen Abständen wird der Verbraucherpreisindex einer Revision unterzogen und auf ein neues Basisjahr umgestellt. Das hat auch Auswirkungen auf Mietverträge, die eine Indexmiete enthalten. Mit der Veröffentlichung der endgültigen Ergebnisse für den Berichtsmonat Januar 2023 am 22. Februar 2023 erfolgte die Umstellung von der bisherigen Basis 2015 auf das Basisjahr 2020. Die Überarbeitung des Verbraucherpreisindex betrifft die Aktualisierung der Wägungsschemata für Waren und Dienstleistungen, für Geschäftstypen sowie für die Bundesländer. Darüber hinaus wurden methodische Verbesserungen implementiert.
Zeitnah nach der Veröffentlichung aller Punktwerte, rückwirkend bis Januar 1991, wird der Verbraucherpreisindex VPI 2020 auch im GFAD-Webservice zur Verfügung stehen. Mit Veröffentlichung der aktuellen Revision wird der bisherige Verbraucherpreisindex (2015 = 100) nicht mehr mit neuen Punktwerten versorgt. Alle bisher im VPI 2015 vorhandenen Punktwerte werden im neuen VPI 2020 auf Basis des Wägungsschemas revidiert.
haussoft-Kunden, die das Zusatzmodul zur Berechnung von Index-Mieterhöhungen verwenden, finden hier einen Praxistipp zur Umstellung des Preisindex VPI 2015 auf VPI 2020, in dem die Verfahrensweise zur Umstellung auf den neuen Verbraucherpreisindex (2020 = 100) beschrieben ist.