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Heizkostenverwaltung gemäß Energieeffizienz-Richtlinie (EED)

20.07.2022 | Tipps & Tricks

Im Dezember 2018 verabschiedete die Europäische Union die Energy Efficiency Directive EED, in Deutschland unter dem Namen Energieeffizienz-Richtlinie bekannt. Um dieser Richtlinie gerecht zu werden, trat am 01.12.2021 die neue Novellierung der Heizkostenverordnung in Kraft.

Neben der Verpflichtung, bei Neuinstallationen von Zählern und Heizkostenverteilern ausschließlich fernablesbare Geräte zu verwenden, sieht die novellierte Heizkostenverordnung auch vor, dass sämtliche Bewohnerinnen und Bewohner einmal im Monat unterjährige Verbrauchsinformationen zur Verfügung gestellt bekommen. Die dadurch gewonnene Transparenz soll zu einem bewussteren Verbrauchsverhalten führen, um in der Folge eine Reduzierung des Energieverbrauchs zu erreichen.

Um dieser Bestimmung nachkommen zu können, wurde die haussoft um einen entsprechenden Programmpunkt [Heizkostenverwaltung] erweitert. Diese neue Funktion ist Bestandteil des Zusatzmoduls [Heizkostenclearing] und steht allen Kunden, die das Modul bereits erworben haben, ab der Version 4.0.63 zur Verfügung.

Über dieses Zusatzmodul können zukünftig alle erforderlichen Nutzerdaten an die Ablesedienstleister übermittelt werden, um die stetige Bereitstellung der Werte durch diese zu gewährleisten. In zwei Schritten können zukünftig zunächst vorbereitend Energiedienstleister, welche die Nutzerdaten erhalten sollen, erstellt und gepflegt und anschließend über einem separaten Menüpunkt die ausgewählten Nutzerdaten an diese übertragen werden. Derzeit wurden als Energie-Dienstleister die Firmen Techem und Minol zum ARGE Web Dienst hinzugefügt. Die Prüfung und Einrichtung neuer Energiedienstleister erfolgt ausschließlich über die Entwicklungsabteilung der GFAD.

Für die Hinterlegung der Energiedienstleister sind sowohl die eigenen Kundendaten, sowie Zugriffsdaten in den vom Ableseservice verwendeten Web-Dienst erforderlich. Die an den Energiedienstleister zu übermittelnden Nutzerdaten können dabei individuell bestimmt werden.

energieeffizienz-richtlinie eed
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Die Übermittlung, aller in haussoft vorhandenen und zuvor selektierten Nutzerdaten erfolgt dann ebenfalls einfach aus der neuen Programmfunktion heraus. Zusätzlich zur Übertragung an den Web Dienst des Energiedienstleisters können die Daten in einer csv-Datei sowie einer Excel-Arbeitsmappe für einen möglichen Datenaustausch gespeichert werden.

Sollten sich Nutzerdaten, die zuvor an den Energiedienstleister übermittelt wurden, verändern bzw. erweitern, können diese Daten auch direkt aus der Vertragseinheit über den neuen Bereich [Heizkostenverwaltung] aktualisiert bzw. übertragen werden.

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Weitere Fragen

Sofern Sie Fragen zum Thema Energy Efficiency Directive EED haben oder Unterstützung bei der Anwendung des Zusatzmoduls [Heizkostenclearing] benötigen, wenden Sie sich gern an uns unter supportnet@gfad.de.

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