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Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung

Mietendeckel: Rückabwicklung

Update nach dem Aus des MietenWoG Bln durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Am 25. März 2021 hat das Bundesverfassungsgericht das Mietendeckel-Gesetz (MietenWoG Bln) für ungültig erklärt. Diese Entscheidung wurde am 15. April 2021 veröffentlicht und verlangt von den Hausverwaltern in Berlin die Rückabwicklung der im Jahre 2020 umgesetzen Mietendeckel-Maßnahmen. haussoft unterstützt Sie natürlich auch bei allen Herausforderungen, die diese Rückabwicklung mit sich bringt und bietet Ihnen (demnächst) alle Funktionalitäten, um Ihre Abrechnungen weiterhin korrekt vornehmen zu können.

Den Fahrplan zur Rückabwicklung des MietenWoG Bln finden Sie hier.

Das umstrittene MietenWoG Bln ist am 23. Februar 2020 in Kraft getreten und hat Hausverwaltungen mit Verwaltungsbestand in Berlin sowie die Hersteller von Hausverwaltungsprogrammen unter hohen Zeitdruck gesetzt, die damit verbundenen Änderungen umzusetzen. Ein Teil des Gesetzes verbietet es, eine Miete zu fordern, welche die am im Gesetz benannten Stichtag wirksam vereinbarte Miete überschreitet. Etwaige Mieterhöhungen wegen vereinbarter Staffel- oder Indexmieten und die Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB sind verboten.

Das Gesetz sieht, angelehnt an den Berliner Mietspiegel, Mietobergrenzen in mehreren Kategorien vor. Diese Begrenzungen dürfen bei Neuvermietung oder Mieterhöhungen nicht mehr überschritten werden. Weiterhin sind ab 9 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes (November 2020) auch überhöhte Mieten im Bestand verboten, die Mieten müssen selbsttätig durch den Vermieter durch Kappung gesenkt werden.

Das gesamte MietenWoG Bln sowie einzelne Regelungen werden nach zum Teil widersprüchlichen Urteilen in den Vorinstanzen gerade vom Bundesverfassungsgericht überprüft. Ihre Software muss also auch für den Fall gerüstet sein, dass eine teilweise oder gesamte Rückabwicklung aller Aktionen durchgeführt werden kann.

Mietendeckel professionell integriert

haussoft unterstützt Sie bei allen Herausforderungen, die Ihnen durch dieses Gesetztes auferlegt werden. Wir haben dazu Funktionalitäten der Software hinzugefügt, die wir Ihnen mit dem haussoft Modul „MietenWoG Bln“ zur Verfügung stellen.

Eine zusätzliche Schnellerfassung für die neuen Stammdaten in Verwaltungsobjekten und Vertragseinheiten lässt Sie die notwendigen Stammdaten für die Berechnung der Obergrenzen und Generierung des Informationsschreibens schnell und komfortabel hinterlegen.

In dem Modul wird zusätzlich zum Berechnen der Stichtagsmiete das automatische Einfrieren der Mieten vom 01.03.2020 bis zum 23.02.2025 ermöglicht. Außerdem lässt sich das Informationsschreiben gem. §6 Abs. 4 MietenWoG Bln für mehrere Objekte oder mehrere Vertragseinheiten generieren und drucken.

Die Einhaltung der Obergrenzen bei der Neuvermietung wird dahingehend unterstützt, dass wie bisher seitens des Verwalters die Eingabe einer Planmiete erfolgt und diese dann vom Programm automatisch auf den zulässigen Höchstbetrag reduziert wird.

Die Kappung der Bestandsmieten, wenn diese die Obergrenze des Gesetzes überschreiten, kann für den gesamten Wohnungsbestand in einem Durchlauf ausgeführt werden. Dazu werden die entsprechenden Anschreiben gedruckt sowie die Berechnungsgrundlagen dem Verwalter zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung gestellt. Die Kappung wird dann zur nächsten Sollstellung entsprechend berücksichtigt.

In der Vertragseinheit gibt es nun den Bereich „Härtefallregelung“. Es können dort die Eckdaten zu einem Härtefallantrag seitens des Eigentümers bei der IBB hinterlegt werden.

Selbstverständlich erhalten Sie mit diesem Modul auch Unterstützung bei der Rückabwicklung für den Fall, dass das Gesetz oder Teile davon künftig für verfassungswidrig erklärt werden. In diesem Fall können alle mit der Software getätigten Aktionen (Einfrieren, Begrenzen oder Kappen) in einem Zug rückgängig gemacht werden und entsprechende Forderungen eingestellt werden.

Die Hausverwaltungssoftware haussoft wird ständig weiterentwickelt. Natürlich werden wir insbesondere in diesem Modul sehr zeitnah alle Änderungen und Neuerungen berücksichtigen, die der Gesetzgeber oder Marktentwicklungen uns vorgeben.

 

MietenWoG Vertragseinheit
MietenWoG Kappung berechnen
MietenWoG Schnellerfassung

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